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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Commercial law
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
The fourth edition of Wilmot Smith on Construction Contracts
continues to take a clear and practical approach to the law and
practice relating to construction contracts in the UK. It provides
comprehensive coverage of the substantive law and modern dispute
resolution procedures in the field of construction and gives clear
guidance when seeking difficult answers. Paul Darling Q.C. has
joined Richard Wilmot-Smith Q.C. as co-editor. Together they have
updated, refined and extended the work's coverage. The author team
includes new and high-profile practitioners in the field of
international arbitration (including Peter Rees Q.C. and David
Bateson) and ADR (with Edwin Glasgow Q.C. joining Marion Smith Q.C.
in re-casting the chapter on mediation). David Sawtell has
considerably re-cast the chapter on adjudication. The law on extra
contractual claims (unjust enrichment) has been substantively
revised and updated by a leading expert on unjust enrichment. The
work provides key practical tips including: where and when you
issue proceedings; what the judges will expect and their
preferences; and how trials can be made shorter. A separate section
analyses enforcement of adjudicators' awards, covering recent case
law on this area. This is carefully examined and digested in detail
to ensure the reader has an understanding of the pitfalls of
enforcement. Richard Wilmot-Smith QC and Paul Darling QC ensure
that the work continues to provide an essential source of reference
on this area of the law. Their practical approach and reliance on
clear exposition is prevalent throughout this book, and it is
allied with deep scholarship to secure its position as a definitive
work on construction law.
Die nachfolgende Darstellung des Konkursrechts hat den mir
urspriinglich zugemessenen Raum betrachtlich iiberschritten. In
engeren Grenzen war aber bei der Schwierigkeit des Stoffes und bei
seiner Bedeutung fUr unser Rechtsleben die Aufgabe, Anfanger in den
Gedankenkreis des Konkursrechts einzufuhren und zu gleich gereiften
Juristen forderliche Anregungen zu bieten, keinesfalls zu losen. Ja
ich besorge, daB die Schrift auch im jetzigen Umfang noch an
mancher Stelle allzu knapp gefaBt sein wird. Der ersten Anleitung
mag im allgemeinen der groB gedruckte Text genugen. Kleindruck und
Noten enthalten Erganzungen, beson ders die Stellungnahme zu andern
Lehrmeinungen und zur Praxis, mit der unsere Darstellung iiberall
in Fuhlung zu bleiben sucht. Ober die konkursrechtliche Literatur
bis zur ersten Kriegszeit unterrichtet, die 5. Auflage meines
Kommentars. Neues von Erheblichkeit ist nicht erschienen. Der
Umsturz unserer wirtschaftlichen Verhaltnisse aber hat seitdem das
Konkurs recht vor neue Fragen gestellt, denen keine
wissenschaftliche Bearbeitung aus weichen dad. Auch die
konkursabwendende Geschaftsaufsicht muBte in den Be reich der
Darstellung einbezogen werden. Die Neuerungen vom 14. Juni 1924
sind beriicksichtigt. Paragraphen ohne Zusatz verweisen auf die
Konkursordnung, im SchluBab schnitt (S. 161 f.) auf die Verordnung
uber die Geschaftsaufsicht. Leipzig, im Juli 1924. Ernst Jaeger
Einleiiung. 1. Zweck und Wesen des Konknrses."
2 Das Handelsrecht regelt seine Gegenstande nur insoweit, aIs
dafiir besondere, vom allgemeinen biirgerlichen Recht abweichende
oder es erganzende Rechtssatze erforderlich sind. 1m iibrigen
kommen aueh in Handelssaehen die Vorsehriften des BGB. zur
Anwendung, EHGB. Art. 2, und zwar sowohl in den dem ganzen
Privatrecht gemeinsamen Grundprinzipien, wie zur Erganzung der im
HGB. ge regelten Materien. So enthiilt z. B. der Abschnitt vom
Handelskauf, HGB. 373 bis 382, nur fragmentarische Zusatze zum
Kaufrecht des BGB.; s. ferner z. B. 105 II. Das Lebensgebiet des
HandeIs ist aIso im HGB. nioht vollstandig geregelt" das
Handelsrecht kein in sieh abgeschlossenes System. Trotzdem hat es
seinen guten Sinn, daB Gesetzgebung und Wissensehaft es aueh heute
noeh als ein Gebiet ffir sieh behandeln. Denn seine Normen tragen
durehgangig jenen eigentiimliehen, dem HandeIsverkehr angepaBten
Charakter, der um soreiner herausgearbeitet werden kann, wenn sie
aIs ein besonderes Ganzes zur Darstellung gelangen. 2.
Entwicklnngdes Handelsrechts. In der Gesehiehte des HandeIsrechts.
zeigt sieh die gewohnheitsrechtliehe Wurzel besonders
triebkriiftig. Aus den berufs eigenen Anschauungen des
kaufmannisehen Verkehrs erwaehsen nach und nach bindende
Rechtsnormen. Geschiiftliehe;Formen und Gebrauehe werden zu Rechts
einriehtungen. So entBteht das, kaufmannische Sonderprivatrecht
urspriinglich iiberall ala Gewohnheitsrecht, aueh da, wo das
biirgerliehe Recht bereits kodifiziert ist, wie in allen Landern
romischen Reehts. Von jeher in Spuren naehweisbar."
Eine der bedenklichsten StOrungen des letzten Jahrzehntes ist die
Erschiitterung der Wahrungen fast aller Lander und die dadurch
eingetretene Unzuverlassigkeit des allgemeinen Wertmessers, des
Geldes. Die Folgen davon sind: Hemmnisse, Gefahren und Unordnung im
Wirt schaftsle ben. 1m stark wahrungskranken Lande selbst ist alles
wirtschaftliche Rechnen ohne Halt und Sicherheit. Erst durch die
Heranziehung einer bestandigen Werteinheit als Kalkulations- und
Vergleichsbasis wird es wieder moglich, die mit der Beriihrung von
schwankendem Papiergeld verbundenen Gefahren (Valutarisiken) zu
bestimmen und zu vermeiden. In welcher Weise diese Risikodeckung
vor sich geht, soll 1m ersten Teil der vorliegenden Arbeit
beschrieben werden. Die dabei zur Ver wendung kommenden
Zahlenbeispiele wurden dem fUr unsere Zwecke sich gut eignenden
schweizerischen AuBenhandel der Nachkriegszeit entnommen. Als
stabile Rechnungsgrundlage ist also durchwegs der Schweizerfranken
angenommen worden, wahrend die anderen Valuten (M., Lit.,, f.Fr.)
yom schweizerischen Standpunkt aus betrachtet, d. h. als eine dem
Risiko der Wertunbestandigkeit ausgesetzte Ware aufgefaBt werden.
Die gewahlte feste Rechnungsgrundlage hat selbstverstandlich keinen
EinfluB auf den Inhalt der Betrachtungen und die Art der Buchung.
Ob Dollar oder Goldmark, statt des Schweizerfrankens, als
VergleichsmaB genommen werden, bleibt fiir die entwickelten
Methoden vollstandig gleichgiiltig. Die weitere Folge der
Geldverschlechterung ist eine Erschwerung, wo nicht Verunmoglichung
der Buchfiihrung. Jede Messung ist un zuverlassig, wenn ungenaue,
veranderliche MaBeinheiten dazu beniitzt werden; qesgleichen wird
nicht nur jede in schwankenden Geldeinheiten gefiihrte, sondern
auch jede, die fremden Valuten nicht vor sichtig bewertende
Buchhaltung falsche Resultate ermitteln."
Die Bedeutung des deutschen Maschinenbaues HiT die deutsche
Wirtschaft. Bevor wir mit del' Beal'beitung del' uns gestellten
Aufgabe be ginnen, erscheint es uns nicht unangebracht, kurz auf
die Bedeutung des Industriezweiges hlnzuweisen, del' Gegenstand
diesel' Untersuchungen sein solI. Del' standig zunehmende Ausbau
del' Organisation des deut schen Maschinenbaues, insbesondere die
damit verbundenen statisti schen Arbeiten ermoglichen es, die
Bedeutung des deutschen Maschinen baues VOl' aHem ziffernmaBig zu
belegen. Die Zahl del' Beschaftigten im Maschinenbau konnte zu
Beginn des Jahres 1923 auf 750000 Per sonen geschatzt werden ).
Fiir die andel'en Hauptzweige des Gewerbe lebens liegen seit del'
amtlichen Zahlung im Jahre 1907 keine zuver lassigen Angaben VOl',
ein Vergleich mit ihnen ist also nicht moglich. Immerhin ist del'
Maschinenbau an erster Stelle zu nennen, und hoch stens die
Nahrungs- und GenuBmittelindustrie, vielleicht die Be kleidungs-und
Textilindustrie laufen ihm, was die Zahl del' beschaftigten
Personen anbelangt, den Rang abo Die Beschaftigten im Maschinenbau
sind in einem auBerordentlich hohen MaBe hochwertige Arbeitskrafte.
Durchschnittlich entfallen auf 100 Beschaftigte 17 AngesteHte und
auf 100 Arbeiter 46 Facharbeiter mit mehrjahriger geregelter
Lehrzeit. - Del' Anteil des Maschinenbaues an del' deutschen Ein-
und Ausfuhr laBt sich annahernd bestimmen. Schon VOl' dem Kriege
war die Anteils quote del' Maschineneinfuhr an del' deutschen
Gesamteinfuhr sehr gering. Sie betrug im Durchschnitt del' Jahre
1909/13 etwa 76000 t (= rd. 16 % del' durchschnittlichen
Maschinenausfuhr in derselben Zeitspanne)."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags
von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche
Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext
betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor
1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen
Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
2 In erster Linie, handelt es sich hierbei um das StandortsproblMn
der industriellen Unternehmung. Von dem Standorte sind sowohl die
Kosten del' Produktion als auch die Hohe del' Verkaufspreise und
die, GroBe des Verkehrs wesentlich abhangig. Hiel' folgend sollen
vornehmlich die Fabrikunternehmungen besprochen werden., Die
sinngemaBe Anwendung der einzelnen sich hierbei ergebenden
Grundsatze ist auch fUr Verkehrsunter nehmungen zutreffend. Alies,
was bei del' Fabrikunternehmung die Produktion hemmt odeI' fordert,
hemmt odeI' fordert sinn gemaB auch den Verkehr bei del'
Verkehrsunternehmung. Die Produktionskosten werden erhoht, wenn die
Heran schaffung del' Rohstoffe und sonstigen Fabrikationsmittel
teuere Transporte verul'sacht. Aus demselben Grunde erhohen sich
die Verkaufspreise der Fabrikate mit del' wachsenden Elltfernung
yon ihrem Herstellungsorte. Gleichfalls ist del' Standort der Unter
nehmung von EinfluB auf die Beschaffung der ausreichendell An zahl
von Arbeitskraftell, auf die Bemessullg der Arbeitslohne, auf die
Kosten fiir die benotigte Betriebskraft und auf die Hohe del' zu
zahlenden offentlichen Abgaben. Auch ist von dem Standorte der
Unternehmung die Leichtigkeit (les Vel'kehrs mit den Kon sumenten
wesentlich abhangig. Ein weiteres Problem fiir eine jede
industrielle Unternehmung ist die richtige A l.lsgestaltung iMer
Betriebsanlagen. Dieselben miissen vollstandig, zweckmaBig, richtig
angeordnet und in gutem, brauchbarem Zustande seill, da sie
andermalls die Produktions kosten liber das natiirliche MaB hinaus
erhohen. Vollstiindig sind die Betriebsanlagen, wenn mit ihnen aIle
AI' beiten zur Herstellung des Fabl'ikates ausgefiihrt werden
konnen, so daB es nicht notwendig ist, einzelne Teile desselben von
anderen industriellen Unternehmungen hinzuzukaufen, was stets die
Pro duktion verteuert."
Der Mangel an einer aktuellen Untersuchung der bestehenden und
friiheren Gewinnbeteiligungsbetriebe und die hierdurch veranlaBte
ausschlieBlich theoretische Erorterung des Beteiligungsproblems in
der Offentlichkeit legte den Gedanken nahe, auf Grund der
Bohmertschen Enquete von 1901 und der seitdem bekanntgewordenen
Beteiligungs versuche die Zahl und die Besonderheiten der Systeme
und Erfahrungen der deutschen Unternehmungen festzustellen, in
denen die Gewinn beteiligung der Arbeiter und Angestellten
eingefilhrt. worden war bzw. zur Zeit noch besteht. Von den
verschiedenen elsassischen Gewinn beteiligungsbetrieben war hierbei
trotz mehrfacher Bemuhungen eine Auskunft nicht zu erhalten, so daB
bezuglich dieser Unternehmungen nur auf die groBtenteils weit
zuruckliegenden Angaben der Gewinn beteiligungsliteratur
zuruckgegriffen werden muBte. Der Ausdruck "Gewinnbeteiligung"
wurde bisher in der Literatur als Sammelbegriff fur die
verschiedensten Arten der Beteiligung benutzt und auch Bohmert hat
in seinen Untersuchungen keine strenge Scheidllng des Begriffes
"Gewinnbeteiligung" getroffen. Unter diesem Sammel namen wird
jedoch sowohl die reine Gewinnbeteiligung verstanden, d. h. die
Beteiligung an dem Reinertragnis, als auch die Kapital beteiligung,
d. h. die Gewahrung von Kapitalanteilen an Arbeit nehmer, deren
Gewinne nicht mehr als besondere Gewinnbeteiligung, sondern als die
normalen Fruchte der Kapitalanlage angesehen werden mussen, und
endlich die Beteiligung am Umsatz eines Unternehmens, deren Anteile
unabhangig von der Erzielung eines Reinertragnisses ausgeschuttet
werden. Da diese drei Beteiligungsarten u. E."
Motto: Die Buchhaltung ist die untriigliche Richterin der
Vergangenheit, die notwendige Fiihrerin der Gegenwart und die
zuverlassige Ratgeberin der Zukunft jeder Unternehmung. Die
Buchhaltung ist eine Wissenschaft auf den Grenzgebieten der
Mathematik, des Rechts und der Wirtschaftswissenschaft; die Buch
fUhrung dagegen ist die Kunst, jene Wissenschaft fur jede Sonder
wirtschaft, mag sie eine Erwerbs-oder Aufwandswirtschaft sein,
derart anzuwenden, daB sie den im Motto angegebenen Zweck erreicht.
Ein umfassendes Werk uber Buchhaltung muB daher zunachst die neue
Wissenschaft auf mathematischer, rechtlicher und wirtschaftlicher
Grundlage aufbauen, um nachher die mannigfachen Anwendungen fUr die
praktischen Bedurfnisse der Wirtschaft abzuleiten. Ich sage der
"neuen" Wissenschaft, well die Mehrzahl der Verfasser von Werken
uber Buchhaltung sich auf die Aufgabe beschranken, zu lehren, wie
man die Kunst der Buchhaltung ausubt. Die Versuche, das ganze
Lehrgebaude der Buchhaltung auf wissenschaftlichen Boden zu stellen
sind neueren Datums. Wenn hiernach der Anteil des Verfassers an
diesen Bestrebungen besonders hervorgehoben wird, so geschieht dies
nicht aus personlichen, sondern sachlichen Grunden, hauptsachlich
um die allmahliche Entstehung dieses Werkes zu illustrieren. 1m
Jahre 1889 wurde ich vor die mir ganz neue Aufgabe gestellt,
gebildete Leute, die ihre Hochschulstudien abgeschlossen hatten -
es waren Juristen, Chemiker und Ingenieure - in die Buchhaltung ein
zufUhren, nicht um sie zu Buchhaltern auszubilden, sondern
lediglich sie mit dem Zweck, Mittel und Methode der systematischen
Rechnungs fUhrung des Kaufmanns bekanntzumachen, damit sie dafur
ein rich tiges Verstandnis gewinnen, und die Anforderungen, die der
Leiter einer Unternehmung an die Buchhaltung stellt,
kennenzulernen."
Es durfte heute kaum noch einen deutschen Juristen geben, dem das
im Wirtschaftsleben geltende Recht auch nur annahernd so vertraut
ist, wie dies vor dem Kriege allgemein der Fall war - ganz zu
geschweigen von dem Grade, den die Rechtsunkenntnis der nicht
juristisch vorgebil deten Beamten, Kaufleute UI'lW. erreicht hat.
Eigene Erfahrungen ver anlassten mich, zunachst zum Zwecke der
Selbstbelehrung eine Zu sammenstellung uber die neuere
Rechtsentwicklung anzufertigen. Aus ihr ist eine Vorlesung und aus
dieser die vorliegende Schrift hervor gegangen. Ihr Ziel ist
lediglich, eine Ubersicht zu geben. Ich musste daher versuchen, aus
dem unubersehbaren, ungefugen und wirren Stoff das Wichtigste
herauszuheben und in eine ertragliche systematische Ordnung zu
bringen. Dabei war mein Bestreben vor allem darauf ge richtet, eine
blosse Anhaufung von Einzelheiten zu vermeiden und nach Moglichkeit
eine zusl1mmenhangende Darstellung zu bieten, die die grossen
Linien der Entwicklung erkennen lasst. Ausgegangen bin ich vom
Privatrecht, doch sind die Nachbargebiete in weitestem Umfange
mitherangezogen. Namentlich sind die neueren offentlich-rechtlichen
Gestaltungen insoweit berucksichtigt worden, wie sie an Stelle
fruherer privatrechtlicher Regelungen getreten sind. Die Schrift
bildet insoweit eine Erganzung der systematischen Darstellungen des
burgerlichen und Handelsrechts. Der Ausdruck "Wirtschaftsrecht,"
der selbstverstandlich nicht eine neue Disziplin postuliert,
sondern eben nur eine uberschrift sein soll, durfte das Wesentliche
des Inhalts am besten bezeichnen. Die rein offentlich-rechtlichen
Materien sind freilich auch dann beiseite gelassen, wenn sie das
Wirtschaftsleben betreffen, so das Steuerrecht und die offentliche
Versicherung."
Die Absicht des Unterzeichneten, fur die Zwecke der Rechtstat
sachenforschung eine "Sammlung von Beitragen zur Kenntnis des
Rechtslebens" zu begriinden, fand Anfang 1914 die verstandnisvolle
Zustimmung des Verlages. Es war bereits gelungen, eine Reihe wert
voller Mitarbeiter zu gewinnen, als der Krieg ausbrach und die Ein
losung der gegebenen Zusagen verhinderte. Die Entwicklung freilich,
der die Sammlung dienen solI, ist durch den Krieg beschleunigt
worden. Deutlicher als jemals hat das Recht, wenigstens auf
innerstaatlichem Gebiete, seine Eigenschaft als gestaltender
Machtfaktor enthiillt und wenn diese Eigenschaft auch nicht als die
einzige und nicht als die bestimmende gelten darf, so werden sich
die neuen Eindriicke doch als ein dauernder Gewinn fur unsere
Auffassungen vom Recht und von der Rechtswissenschaft erweisen. Es
wird gar nicht mehr anders moglich sein, als daB die Rechtslehre,
den hundertjahrigen Zauberbann brechend, kunftighin ihr Bestes fur
eine tatkraftige Mitarbeit an den Aufgaben der deutschen Gegenwart
hergibt. Die Erforschung des Rechtslebens wird dabei eine ungeahnte
Bedeutung gewinnen; sie wird es der kunf tigen . Gesetzgebung und
Rechtsprechung erleichtern mussen, in den Wirrnissen und Kampfen,
die uns erwarten, das Richtige zu treffen. Noch sind freilich die
einzelnen Forderungen der Zukunft nicht erkenn bar. Was einstweilen
geschehen kann, aber auch geschehen muB, ist lediglich, die neuen
Gesichtspunkte und Arbeitsmethoden weiter zu entwickeln. In diesem
Sinne glaubte ich, t, rotz der Ungunst der Ver haltnisse die
Sammlung mit dem vorliegenden Heft eroffnen zu sollen."
Der Krieg hat mehr denn je die Bedeutung der Technik und das Konnen
und die Leistungen des Ingenieurs auf allen Gebieten zu Wasser,
unter Wasser, zu Lande, in der Luft und unter der Erde zum Be
wuBtsein gebracht. Dariiber hinaus hat der Ingenieur gezeigt, was
cr, gestiitzt auf griindliches deutsches Wissen, durch Erfindungen
zum Ersatz von Rohmaterialien oder technischen Erzeugnissen zu
schaffen vermag. Nicht minder hat sich seine kaufmannische und
Ol'ganisatorische Begabung in der schleunigen Umstellung und An
passung ganzer Betriebe und Fabrikationszweige auf Kriegsliefe
rungen auf das glanzendste bewahrt. Mehr denn je hat sich ge zeigt,
daB die Schule des Ingenieurs die Schule des praktischen Lebens
ist. Urn so groBer 1st fUr die Zukunft sein Recht, mit alten
Vorurteilen aufgeraumt zu wissen und sich den Zugang zu den jenigen
Stellen und Amtern zu erkampfen und zu erzwingen, die ihm vielfach
bisher verschlossen waren. Bei der Wichtigkeit des Ausbaues unserer
Handelsbeziehungen ist der Ingenieur in der Zu kunft berufen, sein
mit kaufmanniseher Erfahrung gepaartes Wissen namentlich dureh
seine Kenntnisse, die er sieh dureh Aufenthalt im Amlande von Land
und Leuten, Sitten, Gebrauchen und HilfB quellen erworben hat, in
den Dienst des Vaterlandes zu stellen und an maBgebenden Stellen
zur Geltung zu bringen. Um dies zu konnen, muB der Ingenieur,
gleiehgiiltig ob er Maschineningenieur, Bauingenieur, Berg- oder
Hiitteningenieur, Schiffbauer, Elektrotechniker, Tiefbauer,
Architekt oder Chemiker ist, sich eingehend mit den bestehenden
Gesetzen vertraut machen. Er muB sich die allgemeine Rechtskunde
schon in seiner Eigenschaft als Staatsbiirger zu eigen machen."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer
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von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv
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