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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Commercial law
Peggy Sommer vermittelt Mitarbeitern in Unternehmen einen UEberblick uber das Spektrum des Klimaschutzrechts, seine Kernvorschriften und die darin formulierten Handlungspflichten und bietet somit Orientierung fur die Abschatzung der betrieblichen Relevanz. Klimaschutz ist nicht mehr alleinige Aufgabe weniger emissionsintensiver Unternehmen, die beispielsweise zur Teilnahme am europaischen Emissionshandel verpflichtet sind. Auch kleine und mittelstandische Unternehmen koennen von Regelungen des produkt- und/oder gebaudebezogenen Umweltenergierechts betroffen sein.
Das Buch befasst sich mit der VVG-Reform und dessen grundlegender Neugestaltung des Lebensversicherungsrechts. Der VVG-Gesetzgeber entschied sich dabei nach langer Diskussion fur ein System von Informations- und Beratungspflichten sowie (halb-)zwingenden produktgestaltenden Vorgaben auf vertragsrechtlicher Ebene. Lux hinterfragt in seinem Buch, ob diese Neuerungen mit dem Europaischen Recht vereinbar sind. Er arbeitet sowohl primarrechtliches UEbermassverbot als auch eine sekundarrechtliche Hoechstnormwirkung fur das Lebensversicherungsvertragsrecht heraus und misst die Neuregelungen an diesen Massstaben. Dabei bestarken sich europarechtliche Bedenken, weshalb das Lebensversicherungsrecht auch zukunftig im Fokus bleiben wird.
Der Autor beschaftigt sich mit der zunehmenden Anzahl an Unternehmenskaufen und den Grunden, warum diese nicht immer erfolgreich verlaufen. Fur einen wertsteigernden Unternehmenskauf ist eine erfolgreiche Post Merger Integration notwendig. Als Grund des Scheiterns werden immer haufiger kulturelle und personelle Differenzen der vormals zwei Unternehmen angefuhrt. Diese so genannten "Dealbreaker" mussen analysiert werden. Lars Osterhues betrachtet die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte zur reibungslosen Integration. Die Schwerpunkte fur die kulturelle Post Merger Integration liegen auf den unterschiedlichen Strukturen und Philosophien der Unternehmen. Auf der personellen Seite eroertert der Autor zudem Fuhrungsebene und Belegschaft.
Das Werk befasst sich mit den spezifischen Pflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschaftsfuhrers im Vorfeld der Insolvenz. Ziel ist es, diese unubersichtliche und verstreute Materie einer sinnvollen, systematischen Ordnung zuzufuhren. Der Autor unterscheidet drei Regelungs- bzw. Pflichtenkreise: (1) die allgemeinen Pflichten des Geschaftsfuhrers mit Blick auf die Unternehmenskrise, (2) die besonderen Pflichten des Geschaftsfuhrers im Zusammenhang mit der Kapitalerhaltung und (3) die besonderen Pflichten des Geschaftsfuhrers im Zusammenhang mit dem Solvenz- und Existenzschutz. Diesem von Generalklauseln und unbestimmten Rechtsbegriffen gepragten Regelungsbereich werden so brauchbare Konturen verliehen, die der besonderen Situation des Geschaftsfuhrers auch in praktischer Hinsicht gerecht werden.
Grossbankkonzerne zerfallen in viele unabhangig voneinander operierende Module, die durch Outsourcing drittmarktfahig werden sollen. Besonders vehement wird die Trennung der Vertriebsorganisation von den nachgelagerten Backoffice-Bereichen betrieben. Den dadurch entstandenen Transaktionsbanken (TX-Banken) fur die Abwicklung des Wertpapiergeschafts, des Zahlungsverkehrs u.a. kommt aufgrund des dahinterstehenden Geschaftsvolumens wirtschaftlich und strategisch grosse Bedeutung zu. Das Buch spannt den Bogen von der strategischen Motivation und den jungsten Entwicklungen uber die rechtlichen Rahmenbedingungen des Outsourcings bis hin zu den operativen Fragestellungen im Tagesgeschaft der TX-Banken.
Auf dem 70. Deutschen Juristentag 2014 nahm das Thema Managerhaftung eine wichtige Sonderstellung ein: Der Abschluss einer D&O-Versicherung bietet Managern eine Moeglichkeit, ihr Haftungsrisiko zu reduzieren. Im vorliegenden Buch wird der Frage nachgegangen, welche zentralen Klauseln von D&O-Versicherern genutzt werden koennen, um im Ernstfall ihrer Verpflichtung zur Deckung/Zahlung doch noch entgehen zu koennen. Ca. 90 Prozent aller Deckungsstreitigkeiten werden im Vergleichswege beendet. Eine zentrale Rolle spielen dabei die sogenannten Risikoausschlusse fur wissentliche und vorsatzliche Pflichtverletzungen. Diese Ausschlusse verstossen nach Auffassung des Verfassers gegen 307 Abs. 1, 2 BGB, da sie seiner Auffassung nach vom gesetzlichen Leitbild des 103 VVG zu weit entfernt sind, den Versicherungsschutz aushoehlen und intransparent sind.
Aus aktuellem Anlass, der Ersetzung der IVU-Richtlinie (Richtlinie uber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) durch die IE-Richtlinie (Richtlinie uber Industrieemissionen), widmet sich die Studie der Bestimmung des im deutschen Immissionsschutzrecht nicht definierten Betreiberbegriffs. Untersucht wird aufgrund der Abkehr des Richtliniengebers vom Grundsatz der Betreiberidentitat die Vereinbarkeit des deutschen Immissionsschutzrechts mit den europarechtlichen Vorgaben. Ferner behandelt das Buch die Gewichtung von Betreiber-Kriterien in fur Wissenschaft und Praxis relevanten Konstellationen einschliesslich Mehrpersonenverhaltnissen und Rechtsnachfolge. Es beschaftigt sich mit dem Verhaltnis von Gesellschafts- und Umweltrecht, der Betreiberbestimmung im Konzern sowie bei Verschmelzungen und Spaltungen von Unternehmen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird eine Definition des Betreiberbegriffs entwickelt.
Die Arbeit beschaftigt sich vor dem Hintergrund des deutschen Rechts mit der Wirkungsweise und der dogmatischen Einordnung der parallel debt, einem dem angloamerikanischen Rechtsraum entlehnten Vertragsinstrument im Rahmen der Sicherheitenbestellung bei Konsortialkrediten. Die parallel debt soll nach dem Parteiwillen eine eigenstandige Forderung sein, die sich gleichzeitig nach dem jeweiligen, aktuellen Bestand der Summe aller Kreditverbindlichkeiten entwickelt. Glaubiger dieser Schuld ist regelmassig ein Sicherheitentreuhander, der die zu ihrer Sicherung bestellten akzessorischen Sicherungsrechte verwaltet. Die Konstruktion und die Wirkung der parallel debt wurden in der Literatur teilweise kontrovers diskutiert. Diese Studie schlagt als Erklarungsmodell eine gleichrangige Zweckgemeinschaft zwischen Kreditverbindlichkeiten und parallel debt vor und versucht damit, die in der Literatur kritisierte Widerspruchlichkeit dieser Sicherungskonstruktion aufzuloesen.
Produkthaftung - die Verantwortung f}r das verkaufte Produkt betrifft Ingenieure, Naturwissenschaftler, aber auch Unternehmer und Kaufleute. Ein sich explosionsartig entwickelndes Rechtsgebiet mit erheblichen Anforderungen an die Arbeit der Unternehmen, ihrer F}hrungskr{fte und Mitarbeiter wird f}r diese Zielgruppen verst{ndlich dargestellt, aufbereitet mit auswertbaren Handlungsanweisungen f}r die Bew{ltigung t{glicher praktischer Probleme, von der Konstruktion }ber Fertigung, Kundendienst bis zu den unterschiedlichen Vertriebsformen. H{ufig propagierte Modebewegungen werden auf ihre rechtliche Bedeutung gepr}ft und (Irr-)Wege als solche begr}ndet dargestellt, um Unternehmen und ihre F}hrungskr{fte vor vorhersehbaren und vermeidbaren Fehlhandlungen zu warnen. Als Gemeinschaftsdarstellung eines erfahrenen Autorenteams werden praktische Erfahrungen einer der f}hrenden Versicherungen ausgewertet, deren Aufgabe eine (Ver-)Sicherung gegen unberechtigte Anspr}che ist.
Werner Muller Bundesminister fur Wirtschaft und Technologie Der internationale Globalisierungsprozess hat in den letzten Jahren eine betrachtliche Intensivie rung erfahren. Sie halt unvermindert an, ein Ende ist nicht abzusehen. Je leichter und kosten gunstiger der Transport von Menschen, Gutern oder Informationen, desto rascher und enger das Zusammenwachsen der Raume. Hiervon bleibt auch der Umweltschutz nicht unberuhrt. Langst ist der Schutz unserer Umwelt zur notwendigen, ja unerlasslichen Dimension geworden. Zu Recht postuliert dabei das aus dem Rio-Prozess 1992 entwickelte Leitbild der Nachhaltigkeit auch im weltweiten Kontext die gleichrangige Berucksichtigung oekonomischer, oekologischer und sozialer Belange. Deutschland ist wie kaum eine andere Nation auf offene Markte angewiesen. Andererseits sind die deutschen Umweltstandards besonders anspruchsvoll. Des halb ist gerade die deutsche Politik gefordert, zur Erhaltung und Foerderung unse rer Wettbewerbsfahigkeit fur ein hoeheres Mass an internationalem Umweltschutz bei gleichzeitiger Gewahrleistung des freien Handels einzutreten. Anspruchsvolle internationale Umweltstandards eroeffnen innovativen deut schen Produzenten von Umweltschutz-Technologien auf einem rasant wachsenden Weltmarkt beachtliche neue Geschaftsfelder und Potentiale. Die Politik kann hier flankierend zur Seite stehen, sei es mit Hilfe des umfangreichen aussenwirtschaft lichen Foerderinstrumentariums, sei es als Turoeffner. Allerdings: Die Hauptarbeit muss von der Wirtschaft selbst geleistet werden.
Die Untersuchung befasst sich mit einem der konflikttrachtigsten Problembereiche des Gesellschaftsrechts. Streitigkeiten rund um die Abberufung von GmbH-Geschaftsleitern beschaftigen die Rechtspraxis und -wissenschaft mit wechselnden Akzentuierungen und Schwerpunkten vor allem dann, wenn die Geschaftsfuhrer gleichzeitig Gesellschafter sind. Die Arbeit untersucht, welchen Einfluss die besondere Stellung des Gesellschafter-Geschaftsfuhrers in der GmbH auf die materiellen Anforderungen der Abberufung, das Abberufungsverfahren sowie den - bei Abberufungsstreitigkeiten meist unvermeidlichen - (einstweiligen) Rechtsschutz hat. Abschliessend werden Moeglichkeiten zur Neuausrichtung der GmbH-Abberufungsregimes dargestellt.
Controversy shrouds sharing economy platforms. It stems partially from the platforms' economic impact, which is felt most acutely in certain sectors: Uber drivers compete with taxi drivers; Airbnb hosts compete with hotels. Other consequences lie elsewhere: Uber is associated with a trend toward low-paying, precarious work, whereas Airbnb is accused of exacerbating real estate speculation and raising the cost of long-term rental housing. While governments in some jurisdictions have attempted to rein in the platforms, technology has enabled such companies to bypass conventional regulatory categories, generating accusations of "unfair competition" as well as debates about the merits of existing regulatory regimes. Indeed, the platforms blur a number of familiar distinctions, including personal versus commercial activity; infrastructure versus content; contractual autonomy versus hierarchical control. These ambiguities can stymie legal regimes that rely on these distinctions as organizing principles, including those relating to labour, competition, tax, insurance, information, the prohibition of discrimination, as well as specialized sectoral regulation. This book is organized around five themes: technologies of regulation; regulating technology; the sites of regulation (local to global); regulating markets; and regulating labour. Together, the chapters offer a rich variety of insights on the regulation of the sharing economy, both in terms of the traditional areas of law they bring to bear, and the theoretical perspectives that inform their analysis. Published in English.
An indispensable reference tool, offering professionals hands-onlegal and tax planning tips An essential guide for professionals representing and advising tax-exempt organizations, "Planning Guide for the Law of Tax-Exempt Organizations" offers a wide variety of practical planning tips, guidance, and helpful information for better meeting clients' needs. This essential companion to the bestselling "The Law of Tax-Exempt Organizations," Ninth Edition is a valuable, go-to resource for lawyers and accountants, directors and officers of nonprofit organizations, as well as managers and consultants for tax-exempt organizations. Written by the leading legal authority in the nonprofit sector, Planning Guide for the Law of Tax-Exempt Organizations features a digest of recent legislation, court opinions, and IRS public and private rulings, as well as checklists of forms and an inventory of penalties. Additionally, it features commentaries designed to provide guidance and perspective to tax-exempt professionals and organizations as to how to cope with the developments in the law affecting their practices and the operation of their programs.
"Recht fur Manager" versteht sich als Leitfaden zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer marktorientierten Unternehmensfuhrung. Das Buch vermittelt dem Praktiker die notwendige Kenntnis der einschlagigen Rechtsnormen, gibt zugleich einen Einblick in die juristische Denkweise und ermoeglicht so kompetente Loesungen fur Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Management und Recht. Juristen bietet das Buch einen Einblick in die wichtigsten "juristisch gepragten" Entscheidungstatbestande einer marktorientierten Unternehmensfuhrung. Eine ubersichtliche Struktur, pragnante Darstellung und klare Sprache machen die Lekture leicht und angenehm.
Herstellern von Premiumprodukten, die selektiv vertrieben werden, ist der Internetvertrieb nicht selten ein Dorn im Auge. Am Beispiel des Ausschlusses von eBay, eine der bekanntesten Internetverkaufsplattformen, beleuchtet der Autor das auftretende rechtliche Spannungsfeld. Der Autor beschreibt die wesentlichen Rechtfertigungsmechanismen fur das eBay-Verbot im Selektivvertrieb und unterzieht diese einer kritischen Wurdigung. Die Zulassigkeit dieses Verbots wird sowohl in Vertragshandlervertragen als auch in Markenlizenzvereinbarungen untersucht, bei denen der Lizenznehmer verpflichtet wird, einen Selektivvertrieb unter Ausschluss von eBay zu errichten. Im UEbrigen ist die kartellrechtliche Zulassigkeitsprufung auch mit dem markenrechtlichen Unterlassungsanspruch in Einklang zu bringen, der grundsatzlich bei der Wahl eines imageschadigenden Vertriebskanals bestehen kann.
Der Autor beschreibt alle Phasen eines Lizenzierungsprojektes, zeigt den Weg zur Auswahl des richtigen Produktes, beleuchtet mogliche Kostenfallen und beschreibt im Detail, welche Schnittstellen zwischen Produktmarketing, Vertrieb, Entwicklung, Support, Logistik und Hotline zu beachten sind. Es werden vor allem Softwarehersteller angesprochen, die eine elektronische Lizenzierung ihrer Produkte erstmalig einfuhren oder derzeitige Verfahren am State-of-the-Art ausrichten wollen. Erfolgreiche Software-Lizenzierung ist kein reines Entwicklungsprojekt, sondern umfasst praktisch alle Bereiche eines Software-Herstellers."
Dieses Buch enthalt Untersuchungen zur oekonomischen Analyse der Unternehmung und ihrer rechtswissenschaftlichen Umsetzung im Unternehmensrecht. Zum einen sind Beitrage enthalten, die sich mit der Theorie der Unternehmung, dem Stand der Diskussion, der Fruchtbarkeit fur rechtswissenschaftliche Fragestellungen und den weiteren interdisziplinaren Forschungsperspektiven befassen. Zum anderen finden sich Beitrage zu Problemen der Unternehmenskontrolle und -organisation sowie der Unternehmenshaftung. Mehrere Beitrage, darunter auch die der amerikanischen Teilnehmer diskutieren die Tendenzen zur Herausbildung eines einheitlichen Unternehmensrechts. Das Buch richtet sich an die Leser, die sich mit dem Unternehmen im Schnittbereich von Recht- und OEkonomie befassen.
Mit diesem Leitfaden wird der Leser durch die juristisch relevanten Themengebiete des Qualitatsmanagements geleitet: Produkthaftung, Qualitatssicherungsvereinbarungen, Zertifizierung und Akkreditierung sowie die praxisbezogene Aufbereitung des Umweltrechts. Diese gerade fur kleine Zulieferbetriebe immer wichtiger werdenden Themen werden so dargestellt, dass sie auch fur einen juristischen Laien verstandlich werden. Erreicht wird dies durch eine einheitlich klare Struktur, die sich durch Ubersichten, zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis und Checklisten auszeichnet. Die Praktikabilitat steht im Vordergrund - der Leser soll mit dem Werk arbeiten konnen."
Edited by eminent banking law scholar Ross Cranston, this is a collection of essays written in honor of Roy Goode, the Norton Rose Professor of English Law at Oxford and highly esteemed commercial law scholar. The contributors, an international group of distinguished commercial lawyers, address topics including international contracts and sales, credit and security, and commercial arbitration. Making Commercial Law is a truly international collection that will be of great interest to scholars of commercial law worldwide, and to practitioners working in the areas of finance and international banking.
Am 1. Mai 2004 ist das neue Gerate- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft getreten. Es fasst die Vorschriften des Geratesicherheitsgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes zusammen. Es dient dem Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmer vor unsicheren Produkten und der Gewahrleistung des Handels mit sicheren Produkten. Es enthalt Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten und regelt Pflichten nach ihrem Inverkehrbringen. Erstmals ist auch der Gebrauchtwarenmarkt erfasst. Die Marktzugangs- und Produktkennzeichnungs- und -beobachtungsregeln richten sich an Hersteller, Importeure und Handler, sind aber auch bedeutsam etwa fur Arbeitgeber und Dienstleistungserbringer. In dem Praxis-Kommentar werden u.a. erlautert: Die Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukten, fur die die Anforderungen der europaischen ProdSRL umgesetzt werden, und technischen Arbeitsmitteln. Die Adressaten des Gesetzes und ihre Pflichten beim Produzieren, Importieren und Handeln mit Produkten und bei ihrem Einsatz (insbes. Betriebssicherheitsverordnung). Die Marktuberwachungsbehorden und ihre Befugnisse (z.B. Verbote, Ruckrufe, Warnungen). Das System der europaischen Harmonisierung und der technischen Normung ("Neues Konzept"). Die EG-Konformitatserklarung ("Modul-Beschuss"), die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen. Der Kommentar enthalt im Anhang die wichtigsten europaischen Regelungen (Richtlinien), deutschen Rechtsverordnungen (GPSGV) und Arbeitsschutzvorschriften (BetrSichV). "
Heinz Meilicke vollendet am 25. Dezember 1984 sein 80. Lebensjahr. Geboren in Berlin-Mitte haben sich in seiner Personlichkeit weltoffenes Spektrum der Hauptstadt Berlin, aber auch Drangen und Durchsetzungsvermogen, entstam- mend einer zwei Generationen vor ihm von der N eumark nach Berlin zugewan- derten Handwerksmeisterfamilie, ausgepragt. Sein Berufsziel, Anwalt zu wer- den, stand von Anfang an fest und wurde durch Studium und Referendariat in Berlin zielstrebig angegangen. Spezielle AnstoBe gaben das Miterleben der Inflation wahrend des Studiums, ein Volontariat als Exportkaufmann sowie anderthalbj iihrige berufliche Ta tigkei t in England. N ach Mi tarbei t in der bekann- ten Praxis Kempner/Pinner, dann in langjahriger Sozietat mit Dr. Conrad Bottcher tatig, fiihrte sein konsequentes Eintreten fiir die Rechte seiner Mandan- ten, darunter auch zahlreicher jiidischer Mitbiirger, zu Konflikten mit den nationalsozialistischen Rechtswahrem, die in einem Ehrengerichtsverfahren gipfelten und nur durch Meldung zum Wehrdienst in der Schwebe gehalten werden konnten. Nach dem Zusammenbruch deshalb ziigige Entnazifizierung und Wiederzulassung als Anwalt in Berlin, Lehrauftrage der Humboldt-Universi- tat, mit der Spaltung Berlins Wechsel zur Freien Universitat Berlin, Verlegung der Anwaltspraxis nach Bonn, Aufnahme als Mitglied in das Fachinstitut der Steuerberater, Sozietat mit Dr. Hohlfeld und seinem Sohn sind weitere Stationen seines Lebensweges.
Gerade die jungsten Falle von Lebensmittelruckrufaktionen haben die
Brisanz von fehlerhaften Lebensmitteln - die Gesundheitsgefahrdung
fur den Verbraucher sowie die nachteiligen finanziellen und
Image-Folgen fur die lebensmittelherstellenden Unternehmen -
gezeigt.
Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er- schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine Fulle von AEnderungen und Neue- rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluss gefunden haben, sowie das erganzende Gesetz uber die Wahr- nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen uber den Schutz der ausubenden Kunstler, der Hersteller von Tontragern und der Sendeunternehmen, die Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner UEbereinkunft und die Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom- mens zu berucksichtigen. Im Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe- werbsregeln und der Grundsatz des freien Warenverkehrs, die fur die Beurteilung urheberrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me- dien, die Sendungen uber Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die Berucksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre- chung und Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder- lich gemacht. Sie war schon bald nach Erlass des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter- nationaler Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie- sen. Unter anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung, die ihm fur die Ausubung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum als fruher gewidmet.
Das Buch behandelt aus der Perspektive von Software-Hausern und Entwicklern alle fur die Praxis relevanten Rechtsfragen. Auf moderne Entwicklungsmethoden und ihren Einfluss auf den moglichen Rechtsschutz von Software wird ebenso eingegangen wie auf die Rechte und Pflichten angestellter und freier Mitarbeiter. Erstmals wurde die Form eines interdisziplinaren Dialogs gewahlt, der es gestattet, "Softwerker" (wie Dr. P. Schnupp) und Juristen (wie Dr. F.A. Koch) schneller zum gemeinsamen Problemkern finden zu lassen. Viele ausfuhrliche Checklisten und Rechtsprechungsnachweise geben den Lesern die Sicherheit, alle wesentlichen Probleme in den Griff zu bekommen. Das Buch fuhrt ausserdem wichtige juristische Diskussionen an einigen Punkten weiter und gehort deshalb zum Rustzeug aller Rechtsabteilungen und Syndici von Software-Anbietern.
Unser ZivilprozeBrecht hat sich nach dem Kriege lebhaft weiter- entwickelt. Von Anfang an hat der Bundesgerichtshof eine erfrischend fortschrittliche Haltung eingenommen und manchen allzu starren Satz des Reichsgerichts korrigiert. Aber auch die ProzeBrechtswissenschaft hat einen verheiBungsvollen Aufschwung genommen. Wertvolle Einzel- studien haben die Wege, welche die Lehre der zwanziger Jahre erofinete, auf weiten Strecken gangbar gemacht; ohne tlberheblichkeit laBt sich behaupten, daB unsere Lehre der Dogmatik des Zivilrechts in groBen Schritten nacheilt und im Begriff ist, deren methodischen V orsprung aufzuholen. Das in Lehre und Praxis Erreichte darzustellen ist die Aufgabe meines Buches. Dabei habe ich mich bemiiht, die noch begegnenden begriffsjuristischen oder wortlautglaubigen Argumente aus der Diskus- sion zu eliminieren und durch sachliche Griinde zu ersetzen. Die Er- orterung der praktisch wichtigen Probleme habe ich auch dann nicht vermieden, wenn es auf technisches Detail ankam. Der Leser findet die Losungen der Rechtsprechung vermerkt; das Buch gibt den Stand vom 1. J anuar 1963 wieder. Das Schrifttum wurde, wie ich hoffe, sorgfaltig ausgewahlt und bis Ende 1962 beriicksichtigt. Manche Lehrmeinung, die noch keinen Ein- gang in das gangige Schrifttum fand, muBte aufgenommen und zur Diskussion gestellt werden. Die padagogische Aufgabe, Verstandnis fiir das ProzeBrecht zu er- wecken, wird bekanntlich durch die Unanschaulichkeit dieser Materie erschwert. lch habe mich bemiiht, mit Beispielen dem Leser zu helfen. Die Geschichte des Zivilprozesses erscheint nur in einem kurzen tlber- blick; wichtiger erschien es mir, historische Vorgange jeweils bei den einzelnen Institutionen zu deren Verstandnis anzufiihren. |
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