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This collection of essays critically evaluates the legal framework
necessary for the use of autonomous ships in international waters.
The work is divided into three parts: Part 1 evaluates how far
national shipping regulation, and the public international law
background that lies behind it, may need modification and updating
to accommodate the use of autonomous ships on international
voyages. Part 2 deals with private law and insurance issues such as
collision and pollution liability, salvage, limitation of liability
and allocation of risk between carrier and cargo interests. Part 3
analyses international convention regimes dealing with maritime
safety and other matters, arguing for specific changes in the
existing conventions such as SOLAS and MARPOL, which would provide
the international framework that is necessary for putting
autonomous ships into commercial use. The book also takes the view
that amendment of international conventions is important in the
case of liability issues, arguing that leaving such matters to
national law, particularly issues concerning product liability,
could not only restrict or hinder the availability of liability
insurance but also hamper the development of technology in this
field. Written by internationally-known experts in their respective
areas, the book offers a holistic approach to the debate on
autonomous ships and makes a timely and important contribution to
the literature.
The Practice and Procedure of the Commercial Court draws together
the multiplicity of rules, practice directions, and procedures
applicable at the various stages of UK commercial court actions.
The developments encompassed in the sixth edition include: details
of the new CPR Parts 58 and 59 the current edition of the UK
Commercial Court Guide, issued last year the effect of the Civil
Procedure Rules the Commercial Court Practice Direction the Civil
Evidence Act 1995 the Arbitration Act 1996. As well as providing a
clear explanation of each rule, the authors also include expert
analysis of their practical implications.
1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven
Sinne und das Recht im sub- jektiven Sinne. a) Recht im objektiven
Sinne Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit
aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Recht
des Burgerlichen Gesetzbuches, Arbeitsrecht) gelten und die das
Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Mensch, der allein auf einer
Insel wohnt, braucht kein Recht. Erst das Zusammenleben der
Menschen macht das Vorhandensein einer Rechtsordnung, an die sich
alle zu halten ha- ben, notwendig. Ausser den Rechtsvorschriften,
deren Beachtung allgemein erzwungen werden kann, gibt es noch
andere Regeln ftir das menschliche Zusammenleben. Religioese
Vorschriften, z.B. die Zehn Gebote, sind im sakularisierten
(verwelt- lichten) Staat kein Recht im objektiven Sinne, sondern
moralische Verpflich- tungen 1), d.h. Moralgebote des einzelnen
Burgers. Fur den einzelnen gelten viel- fach unterschiedliche
Grundsatze der Sittlichkeit!). Beispielsweise halt mancher
Einbrecher den Einbruchdiebstahl nicht ftir unmoralisch. Wenn bei
allen Staats- burgern die Moralgebote gleich verpflichtend stark
waren, koennte auf viele Rechts- vorschriften verzichtet werden.
Allgemein stimmen aber Recht und Sittlichkeit uberein. Beispiel:
Von den meisten Menschen wird ein Diebstahl fremden Gutes als
unmoralisch ange- sehen, auch wenn sie gar nicht wissen, dass
ausgerechnet im 242 des Strafgesetzbuches fur denjenigen, der eine
fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt,
dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen eine Freiheitsstrafe
angedroht ist. Es gibt aber auch Falle, bei denen Recht und die
allgemeine Moralauffassung nicht ubereinstimmen.
Wer ein rationales System der Besteuerung will und eine ver.
besserte Aussagefiihigkeit der Bilanzierung' zum Zwecke des
Aktioniirs- und Gliiubigerschutzes, mul3 sich mit dem Problem der
externen Rech- nungslegung beschiiftigen. In der
betriebswirtschaftlichen Theorie sind nach der Wiederbelebung der
Riegerschen Kritik an der Bilanz und aus- gehend von investitions -
und finanzierungstheoretischen Uberlegungen die Grundfragen der
Rechnungslegung in den letzten Jahren erneut auf- geworfen worden.
Zugleich wurden die Einzelprobleme der Handels- und Steuerbilanz in
der Praxis weiterdiskutiert. 1m ersten Teil seiner Arbeit hat der
Verfasser die theoretische und praktische Diskussion tiber die
Notwendigkeit und Ausgestaltung einer Gewinnermittlung in der
externen, Rechnungslegung aufgegriffen und sie unter dem,
Gesichtspunkt der Besteuerung nach der Leistungsfiihigkeit, der
Gleichmiil3igkeit der Besteuerung und der Aussagefiihigkeit der
Rechnungslegung weiterge- ftihrt. 1m zweiten Teil werden fUr eines
der dringendsten Probleme der externen Bilanzierung, das der
Abschreibungen, die Einzelheiten ihrer steuerlichen und
handelsbilanziellen Behandlung untersucht. Horst Dietz prtift dabei
insbesondere die Moglichkeiten, die Abschreibungen zu normieren. Er
kommt zu dem Ergebnis, dal3 eine Normierung fUr die externe
Bilanzierung betriebswirtschaftlich zweckmiii3ig ist. Die Arbeit
meines Schtilers will einen Beit ag liefern, Steuer- und Han-
delsbilanz betriebswirtschaftlich sinnvoll zu konzipi. eren. Ich
hoffe, dai3 diese Arbeit die Diskussion um die Grundlagen der
Gewinnermitt- lung beleben und vertiefen wird. Dieter Schneider 5
Vorwort Die Arbeit wurde am 11. Februar 1970 unter dem Titel
"Externe Rechnungslegungund N ormierung der Abschreibung" von der
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultat der
Westfalischen Wilhelms -Uni- versitat in Munster (Westfalen) als
Dissertation angenommen.
Das vorliegende Taschenbuch hat es sich zur Auf gabe gemacht,
wichtige Gebiete zu behandeln, die mit der Fuhrung einer
Aktiengesellschaft zusammen hangen. Auf diese Weise wollen wir den
leitenden Herren eine schnelle Information zur Erleichterung
bestimmter sofort zu treffender Entscheidungen geben. Die
Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes wollen auch uber
spezielle Dinge, die ihr eigenes Rechtsverhaltnis zur AG betreffen,
Bescheid wissen (u. a. Risiken, dienstliche Befugnisse, Haftung,
steuerliche Folgen usw.). Sicherlich kann das Taschenbuch seiner
Natur nach nicht auf alle Fragen eingehen, jedoch hoffen wir, mit
dieser Auswahl der Beitrage eine von Freunden unseres Verlages oft
erbetene Zusammenfassung zu bieten. Wir waren unseren Lesern
dankbar, wenn wir aus der Unternehmungspraxis Anregungen erhielten,
die wir bei der Neuauflage des Taschenbuches beruck sichtigen
we1.den. Ihre Taschenbuch-Redaktion Mitarbeiter dieses
Taschenbuches: (in alphabetischer Reihenfolge) Prof. Dr. H. Albach,
Bonn Dr. H. Ja n b er g, Vorstandsmitglied der Deutschen Bank,
Dusseldorf Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. E. K o s i o l Berlin, Dr.
0. M u t e z, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalt, Fachanwalt fur
Steuerrecht, Stuttgart-Deger1och Hans S c h 11 i i n g, Steuerrat,
Frankfurt/M."
Das Bundeskartellamt hat mich Ende 1958 gebeten, ein Gutachterteam
zu bilden, das die Frage des Exportkartells, insbesondere die
Problematik des 6 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschrankungen unter wirt schaftswissenschaftlichen wie
juristischen Gesichtspunkten untersucht. Es erschien mir dabei aus
mancherlei Erwagungen zweckmassig, dass die an dieser Arbeit
beteiligten Herren moglichst am gleichen Ort wirken und sich so
leichter uber ihre Teilaufgabe und uber den Fortgang ihrer Arbeit
verstandigen konnen. Meine Kollegen, Dr. Hermann EichIer,
Ordinarius fur Privatrecht und Wirtschaftsrecht, und Dr. Erich
Hoppmann, damals pI. ao. Professor fur Volkswirtschaftslehre und
Wirtschaftsstatistik in Nurn berg, jetzt o. Professor fur
Volkswirtschaftslehre an der Universitat Mar burg, sind auf meine
Bitte um Mitwirkung in dankenswerter Weise einge gangen. Das fur
das Bundeskartellamt erstattete Gutachten setzt sich somit aus drei
Teilgutachten zusammen, die hier in der dem Bundeskartellamt
vorgelegten Fassung veroffentlicht werden. Im Fruhjahr 1959 wurde
ausserdem das von mir geleitete Institut fur Exportforschung an der
Univ, ersitat Erlangen-Nurnberg (ehemals an der Hochschule fur
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nurnberg) vom
Bundeskartellamt gebeten, eine Zusammenstellung der seit 1880
bestehen den Exportkartelle, und wenn moglich eine typologische
Ordnung dieser Institutionen durchzufuhren. Die Ergebnisse dieser
im Marz 1960 abge schlossenen Untersuchung standen den Gutachtern
neben anderem Material zur Verfugung. Insbesondere hat aber das
Bundeskartellamt gestattet, an Ort und Stelle die dortigen Akten
einzusehen, so dass den Gutachtern die neuesten Erfahrungen zur
Verfugung standen. Das Bundeskartellamt hat spater (Ende Dezember
1962) einer Ver offentlichung der ihm vorliegenden Gutachten
zugestimmt."
Das essential vermittelt einen Einblick in den Ablauf und die
Funktionsweise eines Initial Coin Offering (ICO) als innovative
Finanzierungsmethode fur Start-up-Unternehmen. Ein ICO erzielt
unabhangig von klassischen Kapitalgebern schnell eine grosse
Reichweite moeglicher Investoren und erfolgt dabei rein digital auf
Basis der Blockchain-Technologie. Die Autoren erlautern die
Bedeutung und die Struktur eines ICO sowie die Notwendigkeit fur
junge Unternehmen, sich fruhzeitig mit den rechtlichen
Anforderungen und der Planung auseinanderzusetzen. Das essential
enthalt zahlreiche UEbersichten zum illustrativen Verstandnis sowie
praxisnahe Checklisten zur Planung und Durchfuhrung eines ICOs.
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