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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Civil law (general works)
Der Autor befasst sich mit der Ausarbeitung eines Haftungskonzepts bei der Durchfuhrung von Sanierungsmassnahmen. Die Thematik hat durch einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 22.11.2016 zusatzliche Aktualitat erlangt. Zudem erfolgen Sanierungsmassnahmen regelmassig im Anwendungsbereich verschiedener Rechtsgebiete, so dass eine Abstimmung der jeweiligen normativen Zielsetzungen erforderlich ist. Der Autor untersucht das mehrpolige Interessengeflecht, mit welchem sich ein Geschaftsfuhrer konfrontiert sieht. Er beschrankt sich nicht auf eine rein juristische Betrachtung, sondern zieht zur interdisziplinaren Argumentation auch Erkenntnisse der Rechtsoekonomik heran. Der Autor stellt dem status quo der Rechtsprechung und Literatur eigenstandige Loesungsansatze gegenuber.
Das Buch zeichnet die rechtshistorische Entwicklung eines der problematischsten Bereiche des heutigen Betreuungsrechts nach. In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Darstellung vom Ausgang der fruhen Neuzeit (1794) uber das 20. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Dabei liegt der Fokus zunachst auf den preussischen Regelungen des Allgemeinen Landrechts und der Vormundschaftsordnung, erweitert sich aber spater mit Geltung des Burgerlichen Gesetzbuches auch auf die ubrigen deutschen Lander. Wiederkehrende Fragestellungen, wie etwa der Stellenwert des fursorgerechtlichen Unterbringungsbegriffs, die Rolle der Gutachter im Verfahren oder aber die Abgrenzung zu anderen Formen der Unterbringung werden jeweils epochenweise beleuchtet. Daruber hinaus leistet der Autor durch die Darstellung der Behandlung psychisch kranker Menschen einen sozialgeschichtlichen Beitrag und stellt somit eine Verbindung zwischen der Disziplin des Rechts und der Sozialwissenschaft her.
"That relatively few criminal cases in this country are resolved by
full Perry Mason-style strials is fairly common knowledge. Most
cases are settled by a guilty plea after some form of negotiation
over the charge or sentence. But why? The standard explanation is
case pressure: the enormous volume of criminal cases, to be
processed with limited staff, time and resources. . . . But a large
body of new empirical research now demands that we re-examine plea
negotiation. Milton Heumann's book, " Plea Bargaining, " strongly
and explicitly attacks the case-pressure argument and suggests an
alternative explanation for plea bargaining based on the adaptation
of attorneys and judges to the local criminal court. The book is a
significant and welcome addition to the literature. Heumann's
investigation of case pressure and plea negotiation demonstrates
solid research and careful analysis."--"Michigan Law Review "
Wenn eine Klage auf eine Geldleistung zielt, dann muss ihr Rechtsbegehren auch beziffert werden, was allerdings nicht immer moeglich ist. Die unbezifferte Forderungsklage ermoeglicht es unter bestimmten Bedingungen, das Rechtsbegehren ohne Angabe der genauen Bezifferung einzuklagen. Damit werden das Rechtsschutzinteresse und die Rechtssicherheit des Klagers abgesichert. Als eine Ausnahme des Bestimmtheitsgebotes wird sie im turkischen, deutschen und schweizerischen Recht anerkannt. Trotz der gesetzlichen Regelungen im turkischen und schweizerischen Recht und trotz der Anerkennung der Lehre und der Rechtsprechung im deutschen Recht gibt es Unklarheiten zu ihrer Ausubung. Die Autorin zeigt Probleme und Fragen, die sich aus diesen Unklarheiten ergeben, auf, diskutiert diese und entwickelt Loesungsmoeglichkeiten.
Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel ermoeglichen eine gesellschaftsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen. Sie koennen daher im Einzelfall effektive Sanierungsinstrumente darstellen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) koennen Umwandlungen auch in einen Insolvenzplan aufgenommen werden. Der Autor untersucht, unter welchen Voraussetzungen Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren umgesetzt werden koennen und mit welchen Rechtsfolgen sie verbunden sind. Er kommt hierbei unter anderem zu dem Ergebnis, dass bei der Aufnahme von Umwandlungen in einen Insolvenzplan das im UmwG vorgesehene Verfahren erheblich modifiziert wird und dass die dort normierten Glaubigerschutzvorschriften in diesem Fall teilweise keine Anwendung finden.
This book compares the law on provisional measures of common law and civil law countries, the goal being to identify and compare their main advantages and disadvantages. The guiding concept is a well-known statement by the Justices of the US Supreme Court expressed in the famous Grupo Mexicano case, according to which the "age of slow-moving capital and comparatively immobile wealth" has now passed, and the 21st century requires a fresh look at the law of provisional measures. In the quest to find a model for interim relief, the Mareva Injunction, subsequently renamed the 'Freezing Order' in the English Civil Procedural Rules, is used as the benchmark to which each of the targeted systems discussed here is compared. This is because international scholarship, as well as e.g. the US Supreme Court, generally consider the Mareva Injunction to be the most effective and farthest-reaching provisional remedy. The analysis suggests that the Mareva Injunction / Freezing Order represents the type of relief that will most likely continue to dominate as the most efficient and farthest-reaching interim measure in the years to come.
Dieser Band untersucht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nachweis des subjektiven Tatbestands der Vorsatzanfechtung. Die Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere in den Fallgruppen der Anfechtung kongruenter Deckungen, der Anfechtung von Rechtshandlungen im Rahmen fehlgeschlagener Sanierungsbemuhungen und der Anfechtung bargeschaftsahnlicher Lagen zu sachgerechten Ergebnissen kommt oder ob eine Reform des Vorsatzanfechtungstatbestandes erforderlich ist.
Versicherungsunternehmen sind oft der Kritik ausgesetzt, durch ihr Verhalten Grundsatzurteile des BGH zu verhindern, weil sie das Revisionsverfahren (z.B. durch Anerkenntnis oder Rucknahme) beenden, nachdem sich abzeichnet, dass das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt. Die Autorin untersucht, ob die Kritik daran gerechtfertigt ist. Ausgangspunkt der UEberlegungen ist, dass die prozessualen Rechte der Rucknahme und des Anerkenntnisses gesetzlich vorgesehene Rechte der Prozessparteien sind. Sie sind Ausfluss der Dispositionsmaxime. Andererseits wird die Dispositionsmaxime kraft gesetzlicher Anordnung etwa dort eingeschrankt, wo ein besonderes oeffentliches Interesse dem Recht des Einzelnen vorgehen muss. Diese UEberlegungen sind Anknupfungspunkt der Untersuchung, welche die massgeblichen gegenlaufigen Rechtspositionen - Dispositionsfreiheit und besonderes oeffentliches Interesse - darstellt und gewichtet.
Crowdfunding ermoeglicht die Einwerbung von Finanzmitteln uber das Internet. Der Autor beantwortet die Frage, wie die Einwerbung von Finanzmitteln durch Crowdfunding rechtlich zu bewerten ist. Dazu untersucht er sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Mitteleinwerbung durch Crowdfunding. Die sich hierbei auftuenden Rechtsfragen werden anhand wesentlicher Fallgruppen einer grundlegenden Klarung zugefuhrt. Die Untersuchung beschrankt sich auf den deutschen Rechtsraum.
Disclosure of Information: Norwich Pharmacal and Related Principles offers clear and concise procedural guidance and comprehensive legal analysis of the key ingredients of the jurisdiction dealing with: * Wrongdoing * Involvement * Necessity * Discretion and scope of relief It is the only book available that deals solely with this important and distinctive power of disclosure developed (and continuing to develop) in the English Courts. This invaluable resource: * considers Norwich Pharmacal orders in depth as well as examining the Bankers Trust jurisdiction and other species of relief such as third-party disclosure, pre-action disclosure and the use of subject access request * addresses developments in the field of third party disclosure in proceedings issued against persons unknown * includes practical examples illustrating how the jurisdiction is relevant in different scenarios that can be faced * explores specific topics such as the use of Norwich Pharmacal against internet service providers and social media operators * includes a chapter on the extra-territorial scope of the Norwich Pharmacal jurisdiction - of particular interest to litigators dealing with cross-border fraud issues The book combines detailed legal commentary with sound practical guidance and is essential reading for litigation practitioners and practitioners involved in commercial disputes.
Die Edition "Nachschlagewerk der Reichsgerichts" bringt in Band 11 die Rechtsprechungsnachweise zu den 1025-1048 ZPO, zu weiteren Verfahrensgesetzen (Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungesetz) sowie zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Konkurs- und Anfechtungsrecht und zur Rechtsanwaltsordnung.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs koennen Geldstrafen und Geldauflagen zugunsten der Staatskasse ( 153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 StPO) vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Die Autorin zeigt auf, warum es bei Geldstrafen, Geldauflagen und geldwerten Bewahrungsauflagen nicht moeglich ist, das Strafverfahren nach Ruckzahlung zur Insolvenzmasse fortzusetzen (zum Beispiel durch Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafe in der Insolvenz, Widerruf der Strafaussetzung und nochmaliger Zahlung aus unpfandbarem Vermoegen). Die Insolvenzanfechtung von geldwerten Einstellungs- beziehungsweise Bewahrungsauflagen kann von Staatsanwaltschaft und Gericht durch Ausweichen auf andere, nicht auf Zahlung gerichtete Auflagen und Weisungen verhindert werden. Die Autorin zeigt, dass Alternativen zur Geldstrafe nicht bestehen.
Dieses Buch befasst sich erstmals umfassend und systematisch mit der Kontofuhrung durch den (vorlaufigen) Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter in den verschiedenen Stadien und Auspragungen des Insolvenzverfahrens. Der Autor stellt unter eingehender Analyse von Rechtsprechung und Literatur die rechtlichen Grundlagen sowie verschiedene, fur die Praxis besonders bedeutsame Detailfragen dar, etwa die Voraussetzungen fur die Nutzung von Treuhandkonten, Anderkonten und Schuldnerkonten als Verfahrenskonten. Weitere Schwerpunkte sind die Rechtsfolgen von Fehluberweisungen, Kontopfandungen oder einer Amtsnachfolge. Ein besonderes Augenmerk gilt den notwendigen Anordnungen des Insolvenzgerichts sowie der Rechtsstellung des (vorlaufigen) Sachwalters, insbesondere bei Ansichziehen der Kassenfuhrung.
Dieses Buch untersucht den Entherrschungsvertrag. Dieser zielt darauf ab, eine Beherrschung durch das herrschende Unternehmen aufgrund von Stimmrechts- und/oder Anteilsmehrheit zu beseitigen. Die Motivation zur Beseitigung der Beherrschung liegt darin, die weitreichenden Folgen der Beherrschung (Ausgleich von veranlassten Nachteilen durch das herrschende Unternehmen, Pflicht zur Aufstellung und Prufung eines Abhangigkeitsberichts auf Ebene des beherrschten Unternehmens u.a.) zu beseitigen. Der Autor arbeitet im Detail die inhaltlichen Anforderungen an einen Entherrschungsvertrag sowie die Frage der Mitwirkung der Gesellschafter der beteiligten Unternehmen heraus und stellt dem Leser abschliessend noch ein Vertragsmuster eines Entherrschungsvertrages zur Verfugung.
Die erbrechtliche Ausgleichung bezweckt die Gleichbehandlung von Abkoemmlingen hinsichtlich der Beteiligung am elterlichen Vermoegen. Die Auseinandersetzung des elterlichen Nachlasses erfolgt daher unter Berucksichtigung lebzeitiger Zuwendungen. Fur Kindesunterhaltsleistungen als obligatorische Leistungen kann die Ausgleichung grundsatzlich nicht angeordnet werden. Die Autorin zeigt, dass beim behinderungsbedingten Mehrbedarf eine Ausnahme zu machen ist. Dessen Ausgleichung kann genutzt werden, um den Pflichtteil des behinderten Abkoemmlings zu reduzieren und dadurch die Zugriffsmasse des Sozialleistungstragers zu verringern. Das Gestaltungsziel ist dabei dasselbe wie beim Behindertentestament.
This monograph is concerned with two foundational principles of English property law: the principle of relativity of title and the principle that possession is a source of title. It is impossible to understand the relationship between possession and ownership in English law unless one has a sound understanding of these principles. Yet the principles have been interpreted in different ways by judges, practitioners, and academics. The volume seeks to illuminate this area of law by addressing four questions. What is possession? What is the nature of the title acquired through possession? What are the grounds of relativity of title? And, what is the relationship between relativity of title and ownership? Drawing on the analysis of the law concerning relativity of title and the acquisition of proprietary interests through possession, the author also implies that the architecture of land law and the law of personal property have many similarities.
Property, or property rights, remains one of the most central elements in moral, legal, and political thought. It figures centrally in the work of figures as various as Grotius, Locke, Hume, Smith, Hegel and Kant. This collection of essays brings fresh perspective on property theory, from both legal and political theoretical perspectives, and is essential reading for anyone interested in the nature of property. Edited by two of the world's leading theorists of property, James Penner and Michael Otsuka, this volume brings together essays which consider, amongst other topics, property and public law, the importance of legal forms in property theory, whether use or exclusion are most essential to our understanding of property, distributive justice, Lockean and Grotian theories, the common ownership of the Earth, and Confucian ideas of property.
Dieses Buch widmet sich Rechtsfragen der Unternehmensbewertung. Hierzu gibt die Autorin zunachst einen UEberblick uber die diversen Unternehmensbewertungsanlasse und Bewertungsverfahren. Ferner stellt sie die Entwicklung der Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung dar. Schliesslich untersucht sie anhand von zwei Bewertungsanlassen, ob es eine allgemeingultige, fur alle Bewertungsanlasse geeignete Bewertungsmethode gibt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass es eine solche Bewertungsmethode nicht gibt. Stattdessen lasse sich fur jeden Bewertungsanlass eine "richtige" Bewertungsmethode festlegen, die dem jeweiligen Normzweck am besten gerecht werde.
Der Autor untersucht, ob der Rechtsschutz im Schiedsverfahren gegenuber dem Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten gleichwertig ist. Hierzu stellt er detailliert dar, ob und inwiefern in den jeweiligen Phasen des Schiedsverfahrens eine UEberprufung der schiedsgerichtlichen Entscheidungen moeglich ist und hinterfragt, ob der jeweilige Rechtsschutz ausreichend ist. Das Buch zeigt auf, dass fur das Rechtsschutzsystem die Schiedsgerichtsbarkeit zwingend erforderlich ist, gleichwohl aber die Schiedsgerichtsbarkeit auf die Unterstutzungs- und Kontrolltatigkeit der staatlichen Gerichte angewiesen ist.
Der Autor untersucht die Haftungsverfassung der Gesellschaft burgerlichen Rechts, die durch die Anerkennung ihrer eigenen Rechtsfahigkeit und das Bekenntnis zu einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter neu konzipiert wurde. Daran schliesst sich die Frage, ob die Aufwertung der GbR zum selbststandigen Rechtstrager tatsachlich mit einer gesteigerten Einstandspflicht der "unschuldigen" Gesellschafter mit ihrem Privatvermoegen fur Delikte ihrer Mitgesellschafter "bezahlt wird". Anhand einer umfassenden historischen und teleologischen Untersuchung stellt das Buch dar, dass eine uneingeschrankte solidarische Haftung der Mitgesellschafter im Deliktsbereich mit grundlegenden gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar ist. Aus der als notwendig erkannten teleologischen Reduktion des 128 HGB entwickelt der Autor ein eigenstandiges Haftungsmodell nach dem Konzept einer subsidiaren Ausfallhaftung, das die erkannten Wertungswiderspruche zwischen Verschuldensprinzip, Gesellschafterhaftung und Glaubigerschutz in einen angemessenen Ausgleich bringt. |
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