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Books > Law > Laws of other jurisdictions & general law > Financial, taxation, commercial, industrial law > Employment & labour law
I. Grundlegung. Die Wohlfahrtspflege auf Grund der Fursorgepflichtverordnung und der Reichsgrundsatze umfasst die Massnahmen der Hilfe fur diejenigen Hilfsbedurftigen, die durch gesetzliche Vorschriften der Fursorge der deutschen Fursorgeverbande anvertraut sind. Es handelt sich also nicht um alle Massnahmen der deutschen Wohlfahrtspflege uberhaupt, sondern nur um die von den Fur sorgeverbanden ausgeubte Fursorge gegenuber denjenigen Grup pen der Bevolkerung, die kraft Gesetzes dieser Fursorge uber wiesen sind. Das muss von vornherein klargestellt werden, weil "Wohlfahrtspflege" ein Wort ist, uber dessen Inhalt und Bedeu tung Streit herrscht. Wohlfahrtspflege ist die Pflege der Wohlfahrt, wenn man den Begriff "Wohlfahrtspflege" sprachlich betrachtet. Aber weder "Wohlfahrt" noch "Pflege" sind eindeutige Begriffe. "Wohlfahrt" ist ein verhaltnismassig junges Wort der deut sehen Sprache und bezeichnet das Gedeihen des Einzelnen oder einer Gesamtheit von Menschen in korperlicher, geistiger und sitt licher Beziehung, Gedeihen sowohl als Individuum wie als Glied der Gemeinschaft. "Pflege" ist ein Wort, das zum altesten Sprach gut der deutschen Sprache gehort, es bezeichnet das Betreuen, sorgsam Behandeln, Schutzangedeihenlassen, das Sichhinneigen zu fremdem Gedeihen. Auch als Ausdruck der Rechtssprache, d. h. der Gesetzgebung, ist "Wohlfahrtspflege" kein feststehender Begriff. Die alte Reichs verfassung vom 16. April 1871 beginnt mit dem Vorspruch, dass der Konig von Preussen fur den Norddeutschen Bund und die ubrigen Fursten "einen ewigen Bund zum Schutze des Bundes gebietes und des innerhalb desselben gultigen Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes" schliessen."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Gegeniiber den bisher erschienenen Kommentaren will die nachfolgende Arbeit eine systematische Einfiihrung in die neue Arbeitsgerichtsbarkeit versuchen. Ein solcher Versuch diirfte um so eher gerechtfertigt sein, als das Arbeitsgerichts gesetz aus sich selbst heraus iiberaus schwer verstandlich ist und eine Ubersicht iiber den Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und ihre Funktionen kaum gewinnen laBt. Auch sind die bereits heute in wichtigsten Fragen bestehenden Zweifel kaum aus einer Wortauslegung der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen zu losen, sondern nur, wenn man auf die grundsatzlichen Rechtsfragen zuriickgreift, aus denen sich der Gesamtaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und ihr Verhaltnis zur ordent lichen Gerichtsbarkeit ergibt. So konnte sich diese Arbeit auch nicht auf eine mehr oder minder geordnete Darstellung des Gesetzesinhalts beschranken, sondern muBte vor allem die Zusammenhange des neuen ArbeitsprozeBrechts mit dem allgemeinen ProzeBrecht aufzudecken suchen. Die Arbeit enthalt zugleich die neue Fassung der Darstellung der Arbeits gerichtsbarkeit fiir mein Lehrbuch des Arbeitsrechts (Enzyklopadie der Rechts und Staatswissenschaft XXXI) und soll bei einer veranderten Neuauflage dort (Seite 266ff.) eingefiigt werden. Die Seitenzahlen in Klammern ohne naheren Zusatz verweisen auf mein Lehrbuch, die Seitenzahlen in Klammern mit Zusatz "oben" oder "unten" auf Seitenzahlen dieses Buches. Berlin, im Mai 1927. Walter Raskel. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeines. Seite I. Begriff der Arbeitsgerichtsbarkeit .. 1 A. Arbeitsgerichtsbarkeit als Gerichtsbarkeit 1 1. Wesen (Gegensatz zur Schlichtung) .. 1 2. Form (streitige Gerichtsbarkeit) . . . 1 3. Gegenstand. . . . . . . . . . . . . 1 a) Zivilgerichtsbarkeit 2 - b) Verwaltungsgerichtsbarkeit 2 - c) Niemals Straf gerichtsbarkeit 2."
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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2 sondem zugleich ein Teil des politischen Programms der Arbeiterparteien. Als daher diese Parteien im Deutschen Reich seit Anfang Oktober 1918 zu einer Mitregierung berufen wurden, die sich in der Revolution vom 9. November 1918 zu einer Alleinregierung oder wenigstens einer ausschlaggebenden SteUung in der Regierung umgestaltete, war es natiirlich, daB sogleich eine Revision des bisherigen Arbeitsrechts von der neuen Regierung ins Auge gefaBt wurde. Diese Forderung kam zugleich einem tatsachlich vorhandenen Rechtsbediirfnis entgegen, denn das deutsche Arbeitsrecht war bisher inhaltlich liickenhaft und unzulii.nglich und formell in einer groBenAnzahl innerlich und auBerlich zusammenhangsloser Einzel 1 bestimmungen verstreut gewesen ). Seinen auBeren Ausdruck fand diese Umwandlung zunachst darin, daB das Arbeitsrecht, das bisher ressortma, /3ig dem Reichs amt des Innem und nach dessen Teilung dem Reichswirtschafts amt unterstellt gewesen war, nunmehr einer eigenen obersten ReichsbehOrde, dem Reichsarbeitsamt, unterstellt wurde, das durch ErlaB vom 4. 10. 18 (R.G.BI., S. 1231) errichtet wurde und nach der Neuordnung der VerhaItnisse durch ErlaB vom 21. 3. 19 (R.G.BI. S. 327) die Bezeichnung Reichsarbeits ministerium erhielt. Und auch in den groBeren Bundesstaaten wurden 8ilsbald Arbeitsministerien bzw. Ministerien fiir soziale 2 Fiirsorge errichtet ). Die neue ReichsbehOrde veroffentlichte alsbald ein Programm, in welchem sie die Reform bzw. Neuausgestaltung einiger wich tiger Teile des Arbeitsrechts verhieB3), vor allem neben Reformen auf dem Gebiete der Sozialversicherung die Regelung des Arbeits nachweises, der Erwerbslosenfiirsorge, der Arbeitskammem, Arbeiter- und Angestelltenausschiisse, des Einigungsw6sens, die 1) VgI. Potthoff, Probleme des Arbeitsrechts, Jena 1912, S. 7 u."
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IV des Strebens nach dem Hochsten, nach dem Besten zum Ausdruck kommt. Das eudamonistische Optimum gilt als Ziel; iiberaH wird das E in e Be s t e erstrebt; in der Industrie gilt es unter Beriick sichtigung aHer in Betracht zu ziehenden Faktoren, den einen besten Arbeiter heranzubilden, das eine beste Werkzeug zu er mitteln, die e i neb est e Art der Arbeitsverrichtnng festzulegen Dnd diesem Streben nach dem einen Hochsten, Besten im aHerweitesten Dmfange schlie13e ich mich an; in diesem Streben bekenne ich mich voH und ganz als Anhanger Taylors vor aHem aber Gilbreth; verkenne dabei aber keineswegs die vielerlei Mangel und Gefahren, die die Bewegung auch heute noch in sich schlie13t. Sie zu erkennen, zu beseitigen und das zur Zeit mogliche Beste zn erreichen, soHte das Ziel aHer ernsten am W ohl und Fortschritt del' AHgemeinheit interessierten Kreise sein Dnd diesem Ziel will die nachfolgende kleine Arbeit dienen. Berlin-Friedenau, Juni 1921. I. M. Witte. Inhaltsverzeichnis. Seite: I. Einleitung . 1 II. Der Aufbau der neuzeitigen Betriebsfiihrung . 6 III. Das Taylorsche Zeitstudienverfahren 11 IV. Der gegenwartige Stand der Zeitstudienbewegung in Amerika . 33 V. Der gegenwartige Stand der Zeitstudienbewegllng in Deutschland. 55 Anhang: Literaturverzeichnis. 68 1. Einleitung. Jeder neue Beitrag zur betriebswissenschaftlichen Literatur bedarf heute, da nachgerade auf dies em Gebiet fast eine Dber produktion zu verzeichnen ist, vielleicht einer Rechtfertigung."
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Will ein Unternehmen den Gefahren begegnen, welche die Person seines Leiters und den Bestand seiner Vermogenswerte bedrohen, so muss es fur die planmassige Rucklegung von Reserven rechtzeitig Sorge tragen. Dies kann als ein unbedingtes Gebot wirtschaftlicher Zweckmassigkeit allgemein anerkannt werden. Jeder Fonds, der durch eine solche vorbeugende Spartatigkeit entsteht, bietet der Unternehmung, wenn er in der richtigen Weise angelegt wird, einen Ruckhalt fur den Fall ausserordentlicher Vermogensverluste und gesteigerten Kapitalsbedarfs und fordert so die Dauer und Stetigkeit ihrer Entwicklung, die Anpassungs fahigkeit und Widerstandskraft ihrer Organisation beim Herein brechen von allgemeinen Krisen, sowie beim Eintritt der beson deren Storungen und Hemmungen, die Leben und Arbeitsfahigkeit ihrer Inhaber bedrohen. Nach dem Umfange der offenen und stillen Reserven und der Art ihrer Anlage pflegt man daher auch, unabhangig von den Zufalligkeiten der Konjunktur, die Kreditfahigkeit einer Unter nehmung zu beurteilen. In dem Masse, wie sie sich durch eine regel massige, den bereits eingetretenen oder etwa noch zu erwartenden Wertminderungen angepasste Spartatigkeit selbst schutzt oder "Selbstversicherung" betreibt, gewinnt sie die Moglichkeit der Werterhaltung ihres Guterbestandes im Umkreise ihrer sozialen Zusammenhange. So notwendig eine solche selbstandige individuelle Sicher steIlung jedes Betriebes ist, so deutlich hat doch die Erfahrung in kritischen Zeiten gezeigt, dass der bisher hier eingeschlagene Weg fur sich allein nicht genugt, um den Bestand der Unterneh mung gegen alle Zufalle sicherzustellen. Mit der fortsohreitenden Entwicklung des Versicherungswesens ist man daher mehr und mehr dazu gelangt, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit >erechenbaren Gefahren mit Hilfe von Versicherungseinrichtungen VI Vorwort."
New developments in legislation have increased the availability of employment. These advances result in long-term improvement of economic and sustainable development. Employment Protection Legislation in Emerging Economies is a critical scholarly resource that examines legislation relating to employment protection in developing economies and its impacts on unemployment, job creation, productivity, and the efficiency of the labor market. Featuring coverage on a broad range of topics, such as labor reform, job creation, and the social protection agenda, this book is geared towards academicians, practitioners, and researchers seeking current research on legislation relating to employment protection.
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfangen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen fur die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfugung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden mussen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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